Zahlungsundisziplin ist ein großes Problem der slowenischen Wirtschaft. Sie hemmt eine ungestörte Ausübung von Tätigkeiten und einen wirtschaftlichen Fortschritt, und verringert das Vertrauen in die Geschäftspartner und in das Wirtschaftssystem.
In der Rechtsanwaltskanzlei beraten wir die Gläubiger und gewährleisten optimale Möglichkeiten für eine außergerichtliche und gerichtliche Einbringung im Exekutionsverfahren im Gebiet Sloweniens, der Europäischen Union und anderen europäischen Ländern. Im Rahmen der Einbringung arbeiten wir mit den Detektiven und Gerichtsexekutoren, was eine schnelle und wirksame Pflichteinbringung ermöglicht.
Da wir davon bewusst sind, dass eine Einbringung ein »Notausgang« darstellt, beraten wir unsere Kunden schon beim Geschäftsabschluss über die Möglichkeiten von Forderungsversicherungen und damit verringern wir die Geschäftsrisiken.
Mitarbeit der Rechtsanwaltskanzlei im Bereich der Einbringung ist auch kostengünstig, da das Gericht die Rechtsanwaltskosten beim Exekutionsverfahren zur Zahlungslast des Schuldners verhängt. Im Rahmen der Exekutionsverfahren:
- erledigen wir Nachforschungen über die Schuldner und ihrem Vermögen;
- erarbeiten wir Verwarnungen für die Schuldner und machen bei Verhandlungen und Abschließen der außergerichtlichen und Prozessvergleiche mit;
- erarbeiten Vorschläge für Exekution und andere Eingaben im Exekutionsverfahren (Vorschläge für neue Exekutionsmittel, Vorschläge für das Fortsetzen der Exekution gegen die Gesellschaftsmitglieder der gelöschten Gesellschaften, Einsprüche, Berufungen u.ä.) und vertreten die Kunden vor Gericht;
- geben dem Exekutionsverfahren Richtung auf aktiver Weise usw.
