Im Allgemeinen kann man behaupten, dass das Ziel der Unternehmensaktivität eine kurz- und langfristige Zahlungsfähigkeit, die Existenz, das Wachstum und eine langfristige Entwicklung ist. Insofern das Unternehmen (in Form einer Aktiengesellschaft, eines Amtes oder irgendeiner anderer Statusform organisiert) aufgrund der Marktverhältnisse, des Willens der Gesellschaftsmitglieder, Besitzer bzw. Gründer, diese Unternehmensziele nicht erreichen kann oder will, treten in den Vordergund die Regeln des Insolvenzrechts, die in der Regel zur Unternehmeneinstellung gerichtet sind oder bloß zur Unternehmensreorganisation.
Eine Neuigkeit im Bereich des Insolvenzrechts ist bestimmt das persönliche Konkursverfahren, das auf eine bestimmte Weise die Reorganisation der Vermögenslage natürlicher Person regelt.
Im Bereich des Insolvenzrechts kann sich unsere Kanzlei ruhig mit den Erfahrungen, Beharrlichkeit und Lösungen rühmen.
Im Bereich des Insolvenzrechts bietet unsere Kanzlei folgene Dienstleistungen:
- Behebung von Gründen einer schlechten finanziellen Lage mit der Finanzberatung;
- Schuldner- und Gläubigervertretung in den Zwangsvergleichsverfahren, mit der Hilfe bei der Planbildung der finanziellen Umstrukturierung;
- Vertretung bei den Rechtspersonkonkursverfahren;
- Rechtsberatung und Gläubiger- und Schuldnervertretung in der persönlichen Konkursverfahren;
- Rechtsberatung und -vertretung in den Liquidationsverfahren;
- Beratung bei den Rechtspersonenlöschungen aus dem Firmenregister (im Regulär- oder Dringlichkeitsverfahren), u.ä.
