Gehört zu einem der wichtigsten Sachenrechtsgebiete. Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie und eine Regelung der anderen damit verbundenen Rechtsverhältnisse ist für die meisten Einzelpersonen ein das ganze Leben anhaltendes Projekt. Leider sind Einzelpersonen beim Immobilienhandel wesentlich weniger geschützt als beim Handel mit den Haushaltsgeräten und technischen Waren. Immobilienaffären diktierten die Aufnahme der Verfassungsänderung, die für die Laien unübersichtlich und unverständlich ist, was bei den Einzelpersonen Unbehagen hervorruft. Die Ausübung der Erwerbstätigkeit der Immobilienvermittlung am Immobilienmarkt schöpft aus Einzelpersonen, die Hilfe brauchen, hohe Maklerprovisionen, wobei aber diese Tätigkeit leider keine genügende Rechtssicherheit bietet.
Bei der Ausübung der Dienstleistungen aus diesem Bereich leitet uns das Prinzip, dass es für die Kunden wesentlich wirkungsvoller ist, potentielle Konflikte zu vermeiden, als erst im Konflikt die Folgen der bei den Immobiliengeschäftsabschlüssen entstehenden Fehler, Irrtümer und Missleitungen zu beseitigen.
In diesem Bereich bieten wir vor allem folgende Dienstleistungen:
- eine Übersicht des rechtlichen Immobilienstandes;
- Erarbeitung von Rechtsmeinungen, -erläuterungen, -vorschlägen;
- Erarbeitung von Ein- und Verkaufsverträgen der Immobilien;
- Eintäge in das Grundbuch;
- Bildung und Eintrag in das Stockwerkseigentum;
- Erarbeitung von Verträgen über Wechselverhältnisse der Stockwerkbesitzer;
- Erarbeitung von Verträgen über der Gründung anderer Immobiliensachenrechte;
- Steuerberatung beim Immobilienverkauf;
- Vertretung in den Konflikten bezüglich des Eigentumsrechts und anderer Sachenrechte usw.
